Bundesverfassungsgericht verlangt, Immobilien genau wie Geld oder
Wertpapiervermögen zu behandeln und damit auch so zu besteuern!
Eigentümer wertvoller Immobilien geben diese Werte am besten noch in diesem Jahr an die nächste Generation weiter.
Grund:
Noch gelten beim Verschenken und Vererben von Immobilien günstige
Steuerregeln. Im nächsten Jahr wird´s wahrscheinlich deutlich teurer.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die steuerliche Bewertung
fürs Schenken und Vererben. Bisher schneiden Immobilien dabei im
Vergleich zu Geld- und Wertpapiervermögen sehr günstig ab.
Wie können Sie sich und den Erben den Steuervorteil von heute sichern.
Immobilienerben noch im Vorteil
Wenn
das Bundesverfassungsgericht verlangt, Immobilien genau wie Geld oder
Wertpapiere zu behandeln, kommt das den oder die Erben von Haus und Hof
teuer zu stehen. Ein Haus mit einem Verkehrswert von gut 400 000 Euro
kann derzeit meist noch steuerfrei an Kinder verschenkt oder vererbt
werden.
Grund: Nicht der Verkehrswert, sondern ein besonderer
Steuerwert ist entscheidend. Dieser macht im Durchschnitt rund die
Hälfte des Verkehrswerts aus. Für Kinder gilt bei der Erbschaftssteuer
ein Freibetrag von 210 000 Euro. Muss künftig dagegen der volle
Immobilienwert versteuert werden, würden bei heutigen Steuersätzen für
eine 400 000 Euro-Immobilie 21 450 Euro Erbschaftssteuer fällig.
Steuern sparen durch Geschenke!
Der
Ausweg aus der Steuerfalle: Die Immobilie schon jetzt an die nächste
Generation geben. Dazu ist der Abschluss eines Schenkungsvertrags beim
Notar nötig. Dabei können Eltern sich ein lebenslanges Wohnrecht
und/oder die Zahlung einer Rente sichern. Möglich ist auch die
Vereinbarung von Auflagen. Wenn die Kinder sich nicht an bestimmte
Regeln halten, kann der Vertrag rückabgewickelt werden.
Geld für den Immobilienkauf.
Auch beim Verschenken von Geld ist durch Einbeziehung eines Grundstücksgeschäfts eine satte Steuerersparnis möglich.
So
geht`s: Das Geldgeschenk wird mit der Auflage verbunden, eine bestimmte
Immobilie zu kaufen. Soweit das Geldgeschenk den Kaufpreis nicht
übersteigt, kommt es für die Schenkungssteuer auf den geringeren
steuerlichen Wert des Grundstücks an.
Jonglieren mit Wohnrecht.
Die
Übertragung von Immobilien schon zu Lebzeiten birgt eine weitere
Chance: Wenn der Eigentümer das Haus selbst bewohnt, lässt sich die
derzeit noch ohnehin schon günstige Besteuerung von
Immobilien-Schenkungen noch etwas drücken.
So geht`s: Bei der
Schenkung behält sich der Schenker ein lebenslanges Wohnrecht vor. Der
Beschenkte muss dann sofort nur Steuern für den um den Wert des
Nutzungsrechts gekürzten Steuerwert der Immobilie zahlen. Den Rest der
Steuer stundet das Finanzamt zinslos. Wer trotzdem sofort bezahlt,
erhält eine Art Frühzahlerrabatt.
Rechnen mit Unkosten.
Stets
zu berücksichtigen: Bei der Schenkung von Immobilien sind die Gebühren
für den Notar einzukalkulieren. Der Schenkungsvertrag muss notariell
beurkundet werden. Notar- und Grundbuchgebühren machen zusammen meist
zwischen 0,5 und 1 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie aus. Beim
Vererben per gesetzlicher Erbfolge oder durch handschriftliches
Testament nach dem Tod des Erblassers fallen dagegen keine
Notargebühren an. Mit anderen Worten: Nur bei Immobilien (oder bei
mehreren Erben: Anteilen daran) mit einem Wert deutlich über dem
Freibetrag bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer lohnt die Übertragung
schon zu Lebzeiten.
Quelle: FINANZtest 8/2004
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