Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken!
Ein Auftraggeber möchte für einen bestimmten Zeitpunkt, den Verkehrswert für eine Liegenschaft wissen.
Gründe hierfür können sein:
- Kauf oder Verkauf eines Grundstücks bzw. Wohneigentums
- Auseinandersetzungen um eine Erbschaft
- Auseinandersetzungen in einer Ehescheidung
- Für Versicherungszwecke
- Für steuerliche Zwecke
- Für Finanzierungen, Kreditvergabe, Beleihung
- Für die Zwangsversteigerung
- Zur Neubewertung oder Vermögensaufstellung z.B. für Handels- oder Steuerbilanzen bzw. Portfolioanalysen
Hieraus ergeben sich auch die unterschiedlichen Interessen denn jeder Beteiligte hat seine Vorstellungen "des" Wertes.
Er soll möglichst hoch sein für steuerliche Zwecke, für die Beleihung oder für den Verkäufer. Möglichst niedrig für den Käufer oder Ersteher.
Sprechen Sie mit uns, wir unterbreiten ein unverbindliches Angebot entsprechend Ihrem zu bewertenden Objekt.
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