Erben, Vererben, Testament PDF Drucken E-Mail

spiegelbildErbe wird fast jeder irgendwann von ganz allein. Doch wer sich rechtzeitig kümmert und Vorsorge trifft, kann sich und anderen viel Ärger sparen und manchmal auch die Zahlung unnötiger Steuern vermeiden.

Regelungen können sein:

  • Erbfolge nach Gesetz
  • Das Testament
  • Ehepartner mit Sonderrechten
  • Erbvertrag für Partner
  • Minimum für Hinterbliebene
  • Erben in Gemeinschaft
  • Vorgezogenes Erbe


Wir empfehlen immer zuerst die Möglichkeiten des Erblassers auszuschöpfen. Das bedeutet insbesondere, bereits zu Lebzeiten etwas zu tun. Früher an später denken ist hier die Devise.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann man bereits zu Lebzeiten regeln, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Ist der Erbfall bereits eingetreten, sind der oder die Erben gefragt. Wir beraten dahingehend, was beim Erben und Vererben zu beachten ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.

Im Testament kann jeder selbst regeln was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Hierzu ist kein Anwalt, Notar oder Gericht erforderlich.

Erben in Gemeinschaft ist einer der schwierigsten Fälle. Wenn es mehrere Erben gibt, fällt der Nachlass an sie gemeinsam. Keiner bekommt einzelne Gegenstände, sondern alle besitzen alles. Sparbücher, Aktien oder Bargeld sind sehr flexible Vermögenswerte die ohne große Probleme aufgeteilt werden können. Werte die nicht ohne weiteres teilbar sind, wie zum Beispiel eine Immobilie, insbesondere die Selbstgenutzte, können zu einer Belastung werden.
Kein Erbe allein kann über einzelne Gegenstände verfügen, er braucht stets die Zustimmung aller weiteren Erben. Nicht selten führen Streitigkeiten hierüber auch zu familiären Auseinandersetzungen. Wenn es zum Streit kommt, kann die Auseinandersetzung Jahre dauern. Meist muss das Erbe zu Geld gemacht werden und erst der Erlös kann dann aufgeteilt werden.

Wir empfehlen Lösungen, die bereits zu Lebzeiten der Beteiligten allseits verträglich sind und familiäre wie wirtschaftliche Hintergründe berücksichtigen.

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