Erben, Vererben, Testament |
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Erbe wird fast jeder irgendwann von ganz allein. Doch wer sich
rechtzeitig kümmert und Vorsorge trifft, kann sich und anderen viel
Ärger sparen und manchmal auch die Zahlung unnötiger Steuern vermeiden.
Regelungen können sein:
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Erbfolge nach Gesetz
- Das Testament
- Ehepartner mit Sonderrechten
- Erbvertrag für Partner
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Minimum für Hinterbliebene
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Erben in Gemeinschaft
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Vorgezogenes Erbe
Wir empfehlen immer zuerst die Möglichkeiten des Erblassers auszuschöpfen.
Das bedeutet insbesondere, bereits zu Lebzeiten etwas zu tun. Früher an
später denken ist hier die Devise.
Durch ein Testament oder
einen Erbvertrag kann man bereits zu Lebzeiten regeln, was mit seinem
Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Ist der Erbfall bereits
eingetreten, sind der oder die Erben gefragt. Wir beraten dahingehend,
was beim Erben und Vererben zu beachten ist und welche
Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
Im Testament kann jeder selbst regeln was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll.
Hierzu ist kein Anwalt, Notar oder Gericht erforderlich.
Erben in Gemeinschaft ist einer der schwierigsten Fälle. Wenn es mehrere
Erben gibt, fällt der Nachlass an sie gemeinsam. Keiner bekommt
einzelne Gegenstände, sondern alle besitzen alles. Sparbücher, Aktien
oder Bargeld sind sehr flexible Vermögenswerte die ohne große Probleme
aufgeteilt werden können. Werte die nicht ohne weiteres teilbar sind,
wie zum Beispiel eine Immobilie, insbesondere die Selbstgenutzte,
können zu einer Belastung werden.
Kein Erbe allein kann über
einzelne Gegenstände verfügen, er braucht stets die Zustimmung aller
weiteren Erben. Nicht selten führen Streitigkeiten hierüber auch zu
familiären Auseinandersetzungen. Wenn es zum Streit kommt, kann die
Auseinandersetzung Jahre dauern. Meist muss das Erbe zu Geld gemacht
werden und erst der Erlös kann dann aufgeteilt werden.
Wir
empfehlen Lösungen, die bereits zu Lebzeiten der Beteiligten allseits
verträglich sind und familiäre wie wirtschaftliche Hintergründe
berücksichtigen.
Sprechen Sie mit uns.
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